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Folgend der Anteilseignervertrag:
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GENUSSRECHTSVERTRAGSBEDINGUNGEN
zu dem Vertrag zwischen
Herrn/Frau/Firma......................................................................,
wohnhaft/mit Sitz in ....................................................................... - nachfolgend Genussrechtsinhaber genannt -

und der Firma Lehmann&Co, vertr. durch den Geschäftsführer Herrn Lehmann, Thomas-Mann-Str. 1, 64569 Nauheim / GG
- nachfolgend Gesellschaft genannt -

§ 1 Gegenstand
(1) Die Gesellschaft begibt ein Genussrechtskapital mit einem Gesamtnennbetrag von insgesamt € 75.000.-
(2) Die Zeichnungssumme muss durch 150 ohne Rest teilbar sein. Die Mindestzeichnungssumme beträgt € 150.-, die Höchstzeichnungssumme beträgt € 1.500.- je Genussrechtsinhaber.

§ 2 Zeichnung
(1) Der Genussrechtsinhaber verpflichtet sich, ein Genussrechtskapital von € ............ zu übernehmen (Zeichnungsbetrag).
(2) Das Genussrechtskapital ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang eines Durchschlags dieses von der Gesellschaft gegengezeichneten Genussrechtsvertrags auf das Konto dieser Firma mit der Nr. 115695 Volksbank Groß Gerau BLZ 50892500 oder Konto Nr. 523186500 bei der Postbank Köln, BLZ 37010050 zu überweisen oder per Bareinzahlung zu leisten.
(3) Der Genussrechtsinhaber erhält eine Mitteilung über den Zeitpunkt des Eingangs der Zeichnungssumme (WertsteIlung) bzw. bei Bareinzahlung des Zeichnungsbetrags eine Quittung.

§ 3 Genussrechtsvergütung
(1) Der Genussrechtsinhaber erhält pro Geschäftsjahr der Gesellschaft eine feste Genussrechtsvergütung von einer Flasche vorrätigen Weines seiner Wahl (Rot oder Weiß) der Sorte KAGELWIT je 150 € des It. § 2 (1) gezeichneten Genussrechtskapitals.
(2) Die Genussrechtsvergütung wird dem Genussrechtsinhaber im Wege der Selbstabholung ab Rampe der Lagerräume der Gesellschaft, derzeit bei den drei regionalen Partnern
- Weinfachhandel Vino-Vivace, Torsten Nonnemann, Stadtheide 26, 14471 Potsdam, kontakt@vino-vivace.de
- Kochschule Mitte, Stefan Dardas, Bötzowstr. 23, 10407 Berlin, office@Kochschule-Mitte.de
ausgehändigt. Sofern dem Genussrechtsinhaber auf eigenen Wunsch die Vergütung zugesandt werden soll, erfolgt dies auf
Kosten des Genussrechtsinhabers. .
(3) Die Aushändigung der Vergütung erfolgt für das Jahr der Zeichnung frühestens im Frühjahr 2010 (Termin wird mitgeteilt) und die folgenden Geschäftsjahre nach Mitteilung der Gesellschaft.
(4) Dem Genussrechtsinhaber steht keine Beteiligung am Vermögen oder den stillen Reserven
der Gesellschaft zu.

§ 4 Teilnahme am Verlust
Das Genussrecht nimmt am Verlust der Gesellschaft nicht teil.

§ 5 Mitwirkungsrechte
Dem Genussrechtsinhaber als Gläubiger der Gesellschaft stehen keine Gesellschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- oder Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zu.
(1) Sie erhalten dreimal pro Jahr eMail-Informationen über die im Weinberg anfallenden Arbeiten (und Einladung zur Mithilfe), die Entwicklung von Mutter Natur vor Ort, nützliche weinbauliche Hinweise aus aller Welt mit Betug zum KAGELWIT.
(2) Nur Sie als Anteilseigner können neue Anteilseigner empfehlen (Geschäftsfreunde, Kollegen, Verwandte). Diese Tranche ist auf 500 Anteile begrenzt.
(3) Als Anteilseigner können Sie für einen fünfköpfigen Beraterkreis kandidieren und dort Vorschläge erarbeiten für neue Rebsorten im KAGELWIT, Gründung eines separaten Weinbauunternehmens, Flaschenausstattung, Jahrestreffen der Anteilseigner, Aufstockung der Rebfläche, u.a.

§ 6 Übertragbarkeit
(1) Der Genussrechtsinhaber kann sein Genussrecht und die Ansprüche daraus nur mit Zustimmung der Gesellschaft verkaufen, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen. Eine Übertragung, Verpfändung bzw. anderweitige Verfügungen ohne Zustimmung der Gesellschaft sind nicht zulässig.
(2) Im Falle des Todes des•Genussrechtsinhabers sind die Erben zur Auflösung der Vereinbarung über das Genussrecht mit Wirkung auf den folgenden 1. Januar nach dem Todestag verpflichtet. Ihre Ansprüche richten sich nach § 13.

§ 7 Handelbarkeit
Das Genussrecht der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen. Eine Börsenzulassung wurde von der Gesellschaft weder beantragt noch ist sie geplant. Für den Handel des Genussrechts besteht kein geregelter Markt. Damit ist die Handelbarkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eingeschränkt.

§ 8 Begebung weiterer Genussrechte
Die Gesellschaft kann weitere Genussrechte zu gleichen oder anderen Bedingungen ausgeben.

§ 9 Bestand des Genussrechts
Der Bestand des Genussrechts wird weder durch Verschmelzung oder Umwandlung noch durch Gesellschafterwechsel oder Anderung der Kapitalverhältnisse berührt.

§ 10 Nachrang, Liquidationserlöse
(1) Die Forderungen aus dem Genussrecht treten gegenüber den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger im Rang zurück. Im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder der Liquidation der Gesellschaft wird das Genussrecht erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und im Rang vor etwaigen Gesellschaftem der Gesellschaft bedient. Die Geltendmachung des Anspruches auf Genussrechtsvergütung und auf Rückzahlung ist solange und soweit ausgeschlossen, als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Der Genussrechtsinhaber kann für die im Rang zurückgetretene Forderung Tilgung, Zinsen und Kosten nur verlangen, soweit die Gesellschaft in der Lage ist, die entsprechenden Zahlungen aus künftigen Jahresüberschüssen, aus weiterem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden, freien Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger, zu leisten.
(2) Die Genussrechte begründen keinen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös im Falle der Auflösung der Gesellschaft.

§ 11 Haftung
Eine unmittelbare Haftung besteht nicht, soweit der Genussrechtsinhaber seine Nominaleinlage erbracht hat. Eine über die Nominaleinlage hinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht.

§ 12 Zahlstelle
Sämtliche Zahlungen bzw. Aushändigungen der Vergütung erfolgen durch die Gesellschaft selbst.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung
(1) Dieser Genussrechtsvertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Er kann von den Parteien jeweils zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2024.
(2) Für den Fall, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtsvorschrift erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, dass dies bei, der Gesellschaft zu einer Steuerbelastung der Ausschüttung mit Körperschaftsteuer führt, ist die Gesellschaft zu einer Kündigung der Genussrechte schon vor dem 31.12.2024 berechtigt. Die Kündigung darf in diesem Fall unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres ausgesprochen werden, für das letztmalig die Ausschüttung ohne Steuerbelastung für die Gesellschaft vorgenommen werden kann.
(3) Nach Beendigung dieses Genussrechtsvertrags gemäß vorstehendem Abs. 1 oder 2 erhält der Genussrechtsinhaber sein Genussrechtskapital zum Nominalwert zurück.

§ 14 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Soweit dieser Vertrag keine besonderen Vereinbarungen enthält, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Mündliche Abreden oder Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(4) Gemäß § 8 f Abs. 2 Nr. 3 Verkaufsprospektgesetz besteht für die vorliegende Vermögensanlage keine Verpflichtung zur Erstellung eines Verkaufsprospekts.
(5) Form und Inhalt des Genussrechts sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, am Sitz der Gesellschaft.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung so zu fassen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche und rechtliche Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke.

........................................., den ..............................
(Ort)
................................................................................
Unterschrift Genussrechtsinhaber


........................................, den ............................
(Ort)
...............................................................................
Unterschrift der Gesellschaft, vertr. durch den Geschäftsführer


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. Lehmann & Co
Thomas-Mann-Str. 1
64569 Nauheim / GG
Fax: 06152 / 64293
eMail: mail@weinlehmann.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben

Finanzierte Geschäfte

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.


Ihre Lehmann & Co

................................
(Ort und Datum)

...................................... .
(Unterschrift des Verbrauchers)



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